HOMANN IMMOBILIEN KG
Geschäftsführender Gesellschafter: Bernard Homann
Servatiiplatz 7
48143 Münster
Bürozeiten:
HOMANN ImmoSHOP Mo. - Fr. von 9:00 - 18:00 Uhr
Telefon: 0251 - 41848-0
Telefax: 0251 - 41848-90
E-Mail: homann@homann-immobilien.de
Handelsregister Münster HRA 4025
Aufsichtsbehörde gem. § 34c GewO: Ordnungsamt Münster
USt-IdNr.: DE 126 10 30 31
HOMANN IMMOBILIEN Warendorf GmbH & Co.KG
Geschäftsführender Gesellschafter: Bernhard Holtkötter
Klosterstraße 1
48231 Warendorf
Telefon: 02581 - 63710
Telefax: 02581 - 632626
E-Mail: b.holtkoetter@homann-immobilien.de
Handelsregister Warendorf HRA 2614
Aufsichtsbehörde gem. § 34c GewO: Ordnungsamt Kreis Warendorf
USt-IdNr.: 11 346 5811 0683 57 0306
HOMANN IMMOBILIEN Verwaltungs-GmbH
Geschäftsführender Gesellschafter: Bernhard Holtkötter
Klosterstraße 1
48231 Warendorf
Telefon: 02581 - 63710
Telefax: 02581 - 632626
E-Mail: b.holtkoetter@homann-immobilien.de
Handelsregister Warendorf HRB 1785
Aufsichtsbehörde gem. § 34c GewO: Ordnungsamt Kreis Warendorf
Geschäftsbedingungen der Firma HOMANN-IMMOBILIEN KG
- Die uns erteilten Aufträge gelten, soweit nicht anders vereinbart, bis zum schriftlichen Widerruf.
- Alle Angaben basieren auf den uns von dritter Stelle erteilten Informationen und erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Bei eigenen Fehlern haften wir ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
- Alle Angaben erfolgen freibleibend. Zwischenverwertung bleibt vorbehalten.
- Soweit sich aus dem Angebot selbst nichts anderes ergibt bzw. keine anderen Sätze schriftlich vereinbart wurden, beträgt unser Honorar im Erfolgsfall
für den Nachweis oder die Vermittlung einer Vertragsabschlussangelegenheit
a.a.) 4,76% inkl. MwSt. beim Umfang ab 175.000,00 € aus der gesamten Gegenleistung.
a.b.) 5,95% inkl. MwSt. beim Umfang zwischen 75.000,00 € und 175.000,00 €
a.c.) 7,14% inkl. MwSt. beim Umfang bis 75.000,00 €
bei Nachweis oder Vermittlung von Wohnmietverträgen 2,0 Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer = 2,38 Mieten.
bei gewerblichen Mietverträgen
3 Nettomieten zzgl. MwSt. = 3,57 Mieten inkl. MwSt. für einen Mietvertrag bis 5 Jahre Laufzeit
4 Nettomieten zzgl. MwSt. = 4,76 Mieten inkl. MwSt. für einen Mietvertrag über 5 Jahre Laufzeit
Dieses Honorar wird jeweils mit dem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages fällig und zahlbar.
Die Provisions-Honorar-Zahlungspflicht bleibt bis zu 12 Monaten nach Ablauf des Maklervertrages bestehen, sofern der Vertrag nach Ablauf abgeschlossen wird.
- Provisionspflicht besteht auch, wenn der Ankauf über eine Tochter-/Beteiligungsgesellschaft bzw. dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma – auch wenn diese anders firmiert – über eine Privatperson oder über beratende Berufe abgewickelt wird.
- Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, so sind Sie verpflichtet, uns dies ohne Verzug mitzuteilen und uns die Vertragsbedingungen zu nennen. Unser Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschläge bei Zwangsversteigerungen erreicht wird.
- Sollte ein durch uns angewiesenes Objekt bereits bekannt sein, so sind Sie verpflichtet, uns dieses ohne Verzug mit Offenlegung der Informationsquelle mitzuteilen. Sollte ein bereits von uns angebotenes Objekt Ihnen danach direkt oder über Dritte angeboten werden, sind Sie andererseits verpflichtet, den Anbieter oder der Anbieterin gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
- Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt. Weitergabe an Dritte macht schadenersatzpflichtig. Kommt infolge von Weitergabe an Dritte ein Vertragsabschluß aufgrund unserer Angebote zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der uns entgangenen Provision zu erstatten. Weitergehenden Schadenersatz behalten wir uns ausdrücklich vor.
- Unsere Gebühr entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird oder infolge Verschuldens des Käufers durch Anfechtung hinfällig wird. Gleiches gilt, falls eine zusätzliche Genehmigung zu einem abgeschlossenen Geschäft aus Gründen versagt wird, die in der Person des Angebotsempfängers bzw. des Käufers liegen und die uns vorher nicht mitgeteilt worden sind.
- Als Makler sind wir berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.
- Als Erfüllungs- und Gerichtsstand für beide Teile gilt Münster als vereinbart, falls der Angebotsempfänger Vollkaufmann ist, anderenfalls bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
- Die vorstehenden Bedingungen gelten für alle, auch für mündliche Angebote. Abweichende Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns gültig.
- Eine etwaige Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht; etwa unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen,umzudeuten oder zu ersetzen, dass der erstrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst gleichkommend verwirklicht wird.